Reform der Notfallversorgung
6. Januar 2026
Neue Leitstellen, Notfallzentren und klarere Zuständigkeiten
Wer nachts plötzlich starke Schmerzen hat oder am Wochenende medizinische Hilfe braucht, steht oft vor der Frage: 112 oder 116117? Während die 112 für lebensbedrohliche Notfälle zuständig ist, erreicht man unter der Nummer 116117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst – also Hilfe bei akuten, aber nicht lebensgefährlichen Beschwerden außerhalb der regulären Praxiszeiten. Genau diese Unsicherheit soll künftig verringert werden.
Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Notfallversorgung, über die 2026 entschieden werden soll. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten schneller in die richtige medizinische Versorgung zu lenken und Rettungsdienste sowie Notaufnahmen zu entlasten. Aktuell nehmen Verbände wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter sowie Fachleute aus der Medizin Stellung zum Gesetzentwurf.
Auslöser für die Reform ist eine seit Jahren zunehmende Überlastung des Systems, so das Bundesgesundheitsministerium. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2024 rund 13 Millionen ambulante Notfälle in deutschen Krankenhäusern behandelt – so viele wie noch nie. Viele dieser Fälle hätten auch außerhalb der Notaufnahme versorgt werden können. Gleichzeitig steigen die Kosten für Rettungsdienst und Krankentransporte seit Jahren deutlich.
Kern der geplanten Reform ist eine bessere Steuerung bereits beim ersten Kontakt. Vorgesehen ist, die Notrufnummern 112 und 116117 enger miteinander zu verzahnen und Anrufe künftig in sogenannten Gesundheitsleitstellen strukturiert medizinisch einzuschätzen. Ergänzend sollen an ausgewählten Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren entstehen, in denen Patienten zentral erfasst und anschließend gezielt weitergeleitet werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken weist darauf hin, dass Notaufnahmen und Rettungsdienste immer häufiger für Fälle in Anspruch genommen würden, die keine lebensbedrohlichen Notfälle seien. „Solche Bagatellfälle blockieren Kapazitäten, verlängern Wartezeiten für echte Notfälle und binden medizinisches Personal“, erklärt Warken.
Aus Sicht des Landkreises Waldeck-Frankenberg könnten die geplanten Strukturen dazu beitragen, Leitstellen zu entlasten und Einsatzmittel effizienter einzusetzen. „Patientinnen und Patienten würden schneller und gezielter in die passende Versorgung vermittelt“, teilt der Landkreis mit.
Til Reuter, stellvertretender Rettungsdienstleiter des DRK Bad Wildungen und Mitarbeiter der Leitstelle Waldeck-Frankenberg, sieht darin einen entscheidenden Schritt. „Es ist sinnvoll, wenn bereits beim ersten Telefonat geklärt werden kann, ob der Rettungsdienst wirklich notwendig ist oder ob der ärztliche Bereitschaftsdienst ausreicht“, sagt Reuter. So ließen sich Fehlalarme vermeiden und Einsatzmittel gezielter einsetzen – insbesondere im ländlichen Raum.
Rettungsdienst als medizinische Leistung
Ein zentraler Punkt der Reform betrifft den Rettungsdienst. Die Notfallrettung soll künftig ausdrücklich als medizinische Leistung anerkannt werden. Damit wird erstmals gesetzlich festgeschrieben, dass nicht nur der Transport ins Krankenhaus, sondern auch die medizinische Versorgung am Einsatzort sowie die Betreuung während eines Transports Teil der Krankenbehandlung sind. Ziel ist es, eine klare Rechts- und Finanzgrundlage für die Arbeit des Rettungsdienstes zu schaffen.
Gerd Windhausen vom DRK Bad Wildungen, Leiter des dortigen Rettungsdienstes, begrüßt diese Anerkennung. Sie mache deutlich, dass der Rettungsdienst weit mehr sei als ein reiner Transportdienst. Künftig werde rechtlich festgehalten, dass auch Einsätze ohne Krankenhaus-Transport vollwertige medizinische Leistungen darstellen. Damit werde abgesichert, dass sogenannte „Leerfahrten“ – also Einsätze, bei denen Patientinnen und Patienten nach medizinischer Abklärung vor Ort bleiben oder ambulant weiterbehandelt werden – von den Krankenkassen anerkannt und finanziert werden müssen.
In der Praxis ändere sich dadurch zunächst wenig, so Windhausen. Der Rettungsdienst werde bereits pauschal finanziert. Am Ende eines Jahres werde ermittelt, was ein durchschnittlicher Rettungsdiensteinsatz koste – unabhängig davon, ob ein Patient ins Krankenhaus transportiert werde oder nicht. „Die medizinische Leistung wird in jedem Fall erbracht“, erklärt Windhausen. Dazu gehörten unter anderem Untersuchungen wie Blutdruck-, Puls-, Sauerstoff- oder Blutzuckermessungen, ein EKG zur Beurteilung der Herzfunktion sowie die medizinische Einschätzung und Versorgung vor Ort. Die geplante Neuregelung stärke vor allem die Anerkennung dieser Arbeit.
Hinweise aus Fachverbänden
Grundsätzlich stößt der Gesetzentwurf bei vielen Fachverbänden auf Zustimmung, zugleich wird aber Nachbesserungsbedarf gesehen. Die ADAC Luftrettung etwa begrüßt insbesondere die geplante digitale Ersteinschätzung und die engere Vernetzung der Leitstellen. Gerade bei zeitkritischen Einsätzen sei es entscheidend, dass Notrufe korrekt eingeordnet und Standortdaten vollständig übermittelt würden. Zugleich fordert der ADAC bundesweit einheitliche Standards, um Verzögerungen in der Rettungskette zu vermeiden.
Auch Fachverbände aus der Kinder- und Jugendmedizin unterstützen die Reform grundsätzlich. Sie betonen jedoch, dass neue Strukturen wie Integrierte Notfallzentren keine Doppelstrukturen schaffen dürften. Bestehende Angebote für Kinder und Jugendliche – etwa in der ambulanten Versorgung oder bei psychischen Krisen – müssten gezielt eingebunden werden, um unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.
Aus der Palliativmedizin kommt zudem der Hinweis, dass bei schwererkrankten oder hochbetagten Menschen nicht jeder Notfall automatisch eine Klinikeinweisung erfordere. Eine frühzeitige palliativmedizinische Einschätzung, etwa über telemedizinische Beratung, könne helfen, Übertherapie zu vermeiden und Entscheidungen stärker am Patientenwillen auszurichten.
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