Sicherungsverfahren vor Jugendkammer gestartet
4. Dezember 2025
Übergriffe auf Mädchen aus Bad Wildungen
Mit eindrücklichen Zeugenaussagen hat am Dienstag vor der Ersten großen Jugendkammer des Landgerichts Kassel ein Sicherungsverfahren begonnen. Dabei geht es um die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einer stationären psychiatrischen Einrichtung. Der 25-jährige Mann aus Guinea soll im Frühjahr in Bad Wildungen mehreren Mädchen an der Fürstengalerie nahe gekommen sein, sie umarmt und geküsst haben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Einige der Betroffenen waren zum Zeitpunkt der Vorfälle erst zwölf und 14 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann unter einer schweren psychischen Erkrankung leidet und Stimmen hört.
Der Angeklagte lebt seit 2023 in Deutschland, zuvor war er acht Jahre in Italien. Seit Monaten höre er in seinem Kopf Stimmen. Diese wüssten, was er denkt und vorhat und erteilten ihm Anweisungen, so der Angeklagte. Drei männliche und eine weibliche Stimme sprächen zu ihm; die weibliche ordne er einer dunklen Kraft wie dem „Teufel“ zu, die drei männlichen einer Art Gruppe, die er als „Mafia“ bezeichnete, so übersetzte es der gerichtlich bestellte Dolmetscher. Nach seinen Angaben hätten diese Wahrnehmungen in einer Unterkunft für Geflüchtete in Frankenberg begonnen und sich später verstärkt.
Zu seiner Vorgeschichte sagte der Mann, er habe Guinea verlassen müssen, weil es dort familiäre Konflikte gegeben habe. In Deutschland habe er zunächst in mehreren Gemeinschaftsunterkünften gelebt, unter anderem in Bad Wildungen. Dort waren bei einer Durchsuchung seines Zimmers mehrere Stücke Kinderkleidung gefunden worden – Kleidung, die er nach eigener Darstellung „sauber machen“ wollte und die eine andere Familie angeblich weggeworfen habe.
Auf die Frage der Richterin, wie es zu den geschilderten Situationen mit den Mädchen gekommen sei, erklärte der Beschuldigte, er habe „gespürt“, dass sie die Nähe gewollt hätten. Die Vorsitzende Richterin Keil befragte ihn ausführlich zu seinem Gesundheitszustand, seiner Wahrnehmung und den Stimmen, die er beschrieb. Unterstützt wurde sie dabei von einer psychiatrischen Sachverständigen, die im Laufe des Verfahrens ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Mannes erstellt.
„Er hat mich einfach geküsst“
Die Vorsitzende Richterin Keil sitzt mit dem jungen Mädchen am Zeugentisch in dem Gerichtsaal mit seinen hohen, holzgetäfelten Wänden. Ihren Platz oben auf der Richterbank wird sie für eine längere Zeit nicht einnehmen. „Darf ich dich duzen?“, fragt sie in ihrer schwarzen Robe die 14-jährige Zeugin neben sich. Die Kammervorsitzende hat sich bewusst so hingesetzt, dass das Mädchen den Angeklagten nicht sehen muss. Die Mutter verfolgt das Geschehen aus der Sitzreihe unmittelbar hinter dem Zeugentisch.
„Woran kannst du dich erinnern?“, fragt die Richterin und ermutigt: Das Mädchen solle sich Zeit lassen beim Erzählen.
„Meine Freundin und ich sitzen auf dem Brunnen vor der Sparkasse in Bad Wildungen“, beschreibt die Jugendliche leise die Situation, in der die Mädchen dem Angeklagten erstmals begegnen. Die beiden grüßen den Fremden aus Höflichkeit. In den Wochen darauf laufen sie ihm mehrfach über den Weg. „Er hat uns immer die Hand gegeben und irgendwann angefangen, uns zu umarmen. Da hab´ ich schon gedacht: Das ist nicht normal.“
Der Dolmetscher beugt sich während der Aussagen zum Angeklagten und übersetzt mit gedämpfter Stimme. Der Mann, der seit seiner Festnahme in einer geschlossenen, psychiatrischen Abteilung untergebracht ist, reagiert äußerlich nicht. Sein Blick bleibt starr nach vorn gerichtet.
„An einem Tag begegneten wir ihm zufällig wieder an der Fürstengalerie. Er hat mich umarmt, meine Wange geküsst und seine Hand rutschte an meinen Po“, sagt sie. Die Richterin hakt nach: „Er soll außerdem deine Brust berührt haben.“ Das Mädchen nickt kaum sichtbar: „Ja. Er hat leicht seine Hand über meiner Brust bewegt.“ Während sie das schildert, knetet die 14-Jährige ihre Hände wieder und wieder, sucht den Blick der Richterin. „Ich bin sauer auf mich selbst, dass ich nichts gemacht habe und wir es nicht früher gemerkt haben“, sagt sie leise. Sie habe Angst gehabt, den Mann wiederzutreffen.
Auch die Freundin der ersten Zeugin öffnet sich den behutsam gestellten Fragen von Richterin Keil. „Zwölf“, antwortet das Mädchen mit kaum hörbarer Stimme auf die Frage nach seinem Alter. „Wir wollten das alles nicht. Er roch bei einer Begegnung nach Alkohol.“ Bei einem der unvermittelten Aufeinandertreffen küsst er auch sie auf die Wange.
Eine dritte, ebenfalls zwölfjährige Zeugin, bestätigt das Muster. Sie ist mit vier Freunden in der Fürstengalerie unterwegs, als der Mann ihnen auffällt. „Er beobachtete uns. Deshalb gingen wir ins Netto, weil wir dachten, dass dort mehr Menschen sind.“ Doch er folgt ihnen unbemerkt. „Er kam heimlich von hinten, umarmte und küsste mich.“ Die Schülerin holt tief Luft. „Ich spürte seinen Atem. Danach war ich wie leer und musste weinen.“
Selbst bei einer 17-Jährigen, die von ihrer Mutter und ihrem damaligen Freund begleitet wurde, zeigte sich der Angeklagte hartnäckig.
Erst setzte er sich vor dem Eingang der Galerie im Schneidersitz vor die kleine Gruppe, die draußen auf der Mauer saß. Dann verschwand er, um sich wenig später in einem unbeobachteten Augenblick der jungen Frau von hinten zu nähern. „Er hat mich von hinten umarmt und als ich mich umdrehen wollte, küsste er mich auf die Wange“, erinnert sie sich weinend vor Gericht.
Zivilcourage an der Bushaltestelle
Ein 45-jähriger Wildunger hat eingegriffen, als er im Mai in einer Bäckerei stand und vom Stadtbus-Treffpunkt gegenüber Hilferufe hört. „Ich bin herausgelaufen und habe gesehen, wie der Angeklagte sich über ein Mädchen beugte“, sagt er im Zeugenstand: „Ich gebe es offen zu – ich habe ihn geschubst.“ Der Angeklagte sei weggerannt. Dem Mädchen bot der Mann seine Hilfe an und informierte anschließend die Polizei. „Solche Menschen wie Sie brauchen wir, es ist gut, dass Sie gehandelt haben“, sagt Vorsitzende Richterin Keil. Er würde jederzeit wieder so handeln, antwortet der Mann.
Der gesetzliche Betreuer des Angeklagten – vom Amtsgericht Fritzlar bestellt – berichtete, der 25-Jährige sei im April gemeinsam mit einem Freund zu ihm gekommen, um sich Hilfe zu holen. Dann sei er jedoch für Wochen verschwunden. Seit der Mann Medikamente erhalte, wirke er körperlich stabiler, doch der Kontakt sei insgesamt lose geblieben.
An den nächsten Prozesstagen treten weitere Zeugen auf, darunter medizinisches Personal und die psychiatrische Sachverständige.
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