Altbauten fressen Energie in Waldeck-Frankenberg
8. Oktober 2025
Wohnen im Landkreis
Durchs Dach, durch alte Fenster, durch ungedämmte Wände – in vielen Häusern im Landkreis Waldeck-Frankenberg geht Tag für Tag Energie verloren.
Das Heizen wird in der kalten Jahreszeit zur Kostenfalle, während Wärme ungenutzt nach draußen entweicht. Eine aktuelle Analyse des Pestel-Instituts zeigt, wie groß der Handlungsbedarf ist: Von den rund 78.600 Wohnungen im Landkreis sind 67 Prozent älter als 45 Jahre. Das heißt: Etwa 52.900 Wohnungen sind reif für eine energetische Sanierung.
Im Fokus der Untersuchung steht der Energieverbrauch. „Dabei herausgekommen ist, dass die Wohngebäude im Landkreis Waldeck-Frankenberg beim Energieverbrauch 6,5 Prozent pro Quadratmeter über dem bundesweiten Durchschnitt liegen“, erklärt Institutsleiter Matthias Günther. Gründe dafür sind die Altersstruktur der Gebäude und der hohe Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern, die deutlich mehr Energie benötigen als große Mehrfamilienhäuser.
Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, müssten Immobilienbesitzer im Kreis jährlich rund 376 Millionen Euro in Sanierungen investieren – und das über 20 Jahre hinweg. Umgerechnet bedeutet das: Mehr als 7.000 Euro pro Wohnung müssten in Dämmung, neue Fenster oder moderne Heizungen fließen. Günther spricht von einem „Mammutprojekt, das nur mit gezielten Förderungen gelingen kann“.
„Sanierungs-Turbo“ gefordert
Der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) fordert deshalb mehr Tempo und warnt vor Kürzungen bei staatlichen Förderprogrammen. Präsidentin Katharina Metzger betont: „Entscheidend ist, dass sich Eigentümer Sanierungen überhaupt leisten können. Nur dann kommen wir beim Klimaschutz voran.“ Würden Häuser im großen Stil modernisiert, sei das nicht nur ein Gewinn fürs Klima, sondern auch für die Bauwirtschaft im Kreis.
Wie dringend gehandelt werden muss, zeigt sich auch in Bad Wildungen. Klimaschutzmanager Paul berichtet, dass dort 77 Prozent der Gebäude Ein- oder Zweifamilienhäuser sind – also besonders energieintensiv. Rund 68 Prozent aller Häuser wurden vor 1978 gebaut, fast die Hälfte des Wärmeverbrauchs geht auf diese alten Gebäude zurück.
Eine Analyse im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts zeigt: Würden unsanierte Häuser auf den Standard eines KfW-Effizienzhauses 70 gebracht, ließe sich der Wärmeverbrauch um bis zu 54 Prozent senken. „Damit wird klar: Der Gebäudebestand ist einer der größten Hebel für den kommunalen Klimaschutz“, sagt Paul. Ein Effizienzhaus 70 verbraucht rund 30 Prozent weniger Primärenergie als ein Neubau – etwa durch bessere Dämmung, moderne Heiztechnik und effiziente Fenster.
Rundumschlag spart Kosten
Paul rät Eigentümern, Sanierungen nicht Stück für Stück, sondern möglichst gebündelt anzugehen. „Viele scheuen die hohen Kosten, dabei zahlt sich eine umfassende Modernisierung mehrfach aus – durch geringere Energiekosten, steigenden Immobilienwert und mehr Wohnkomfort.“ Wer erst das Dach saniert und Jahre später die Fenster, habe am Ende meist höhere Gesamtkosten. Förderprogramme könnten helfen, die finanzielle Belastung abzufedern.
Auch Metzger empfiehlt, im „Rundumschlag“ zu modernisieren: „Wenn Dach und Fassade gemacht werden müssen, ist es günstiger, das Gerüst nur einmal aufzustellen.“ Energetisch entscheidend seien Dämmung, neue Fenster und moderne Heiztechnik. Das Pestel-Institut weist zudem darauf hin, dass Altbau-Sanierungen nicht nur die Heizkosten senken, sondern auch die regionale Bauwirtschaft stärken können. „Sanierungen helfen, Jobs im Kreis zu sichern und die Baukrise abzufedern“, betont Metzger.
Kai Bremmer, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, ergänzt: „Man muss auch immer im Blick behalten, was sich die Eigentümer überhaupt leisten können – und jede Immobilie individuell betrachten.“
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In der Nacht zu Donnerstag, 8. Januar, kam es zu einem Einbruch in Bad Wildungen sowie zu mehreren Einbrüchen in Gaststätten in Reinhardshausen. Gegen 3 Uhr hebelte ein bislang unbekannter Täter die Terrassentür eines Einfamilienhauses in der Odershäuser Straße in Bad Wildungen auf. Während er mehrere Räume durchsuchte, traf er auf eine Bewohnerin und flüchtete ohne Beute. Der Einbrecher soll laut Polizei etwa 170 bis 180 Zentimeter groß und schlank gewesen sein. In derselben Nacht kam es in Reinhardshausen zu zwei weiteren Einbrüchen. In der Quellenstraße schlugen Unbekannte eine Scheibe einer Gaststätte ein, konnten jedoch nichts entwenden. Vermutlich dieselben Täter brachen am frühen Donnerstagmorgen in eine weitere Gaststätte in der Günter-Hartenstein-Straße ein. Eine Anwohnerin hörte verdächtige Geräusche und verständigte die Polizei. Vor Ort stellten die Beamten eine aufgebrochene Kellertür fest. Ein Täter flüchtete, eine kurze Verfolgung blieb ohne Erfolg. Ein zweiter Tatverdächtiger, ein 21-Jähriger, wurde im Keller festgenommen. Die Polizisten sicherten Einbruchswerkzeug, Spirituosenflaschen und mutmaßliches Diebesgut. Der 21-Jährige wurde mangels Haftgründen noch am selben Tag entlassen. Er muss sich wegen des Einbruchs in die Gaststätte verantworten. Ein Zusammenhang zwischen den drei Einbrüchen ist aktuell nicht bekannt. Die Ermittlungen führt die Kriminalpolizei Korbach. Hinweise an 05631/9710.

In Sachsenhausen haben am späten Sonntagabend vier Mülltonnen vor einem Wohnhaus in der Gartenstraße gebrannt. Polizei und Feuerwehr gegen 23.16 Uhr alarmiert, nachdem ein Hausbewohner einen lauten Knall gehört und anschließend die Flammen bemerkt hatte. Die Mülltonnen standen neben der Treppe zur Hauseingangstür. Die Feuerwehren aus Sachsenhausen und Höringhausen konnten den Brand schnell löschen und ein Übergreifen auf das Gebäude verhindern. Mehrere Mülltonnen waren beim Eintreffen der Einsatzkräfte bereits großteilig abgebrannt, die Hausfassade war durch Ruß sichtbar beschädigt. Zudem wurden die Brandreste unter Atemschutz auseinandergezogen, um verbliebene Glutnester abzulöschen. Erschwert wurde der Einsatz durch Minustemperaturen und glatte Wege. Die Einsatzstelle wurde ausgeleuchtet und mit Streusalz gesichert. Die Höhe des Sachschadens ist derzeit noch unklar. Die Polizei schließt nicht aus, dass Feuerwerkskörper den Brand ausgelöst haben, und hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 05621/70900 zu melden.

Wer nachts plötzlich starke Schmerzen hat oder am Wochenende medizinische Hilfe braucht, steht oft vor der Frage: 112 oder 116117? Während die 112 für lebensbedrohliche Notfälle zuständig ist, erreicht man unter der Nummer 116117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst – also Hilfe bei akuten, aber nicht lebensgefährlichen Beschwerden außerhalb der regulären Praxiszeiten. Genau diese Unsicherheit soll künftig verringert werden. Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Notfallversorgung, über die 2026 entschieden werden soll. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten schneller in die richtige medizinische Versorgung zu lenken und Rettungsdienste sowie Notaufnahmen zu entlasten. Aktuell nehmen Verbände wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter sowie Fachleute aus der Medizin Stellung zum Gesetzentwurf. Auslöser für die Reform ist eine seit Jahren zunehmende Überlastung des Systems, so das Bundesgesundheitsministerium. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2024 rund 13 Millionen ambulante Notfälle in deutschen Krankenhäusern behandelt – so viele wie noch nie. Viele dieser Fälle hätten auch außerhalb der Notaufnahme versorgt werden können. Gleichzeitig steigen die Kosten für Rettungsdienst und Krankentransporte seit Jahren deutlich. Kern der geplanten Reform ist eine bessere Steuerung bereits beim ersten Kontakt. Vorgesehen ist, die Notrufnummern 112 und 116117 enger miteinander zu verzahnen und Anrufe künftig in sogenannten Gesundheitsleitstellen strukturiert medizinisch einzuschätzen. Ergänzend sollen an ausgewählten Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren entstehen, in denen Patienten zentral erfasst und anschließend gezielt weitergeleitet werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken weist darauf hin, dass Notaufnahmen und Rettungsdienste immer häufiger für Fälle in Anspruch genommen würden, die keine lebensbedrohlichen Notfälle seien. „Solche Bagatellfälle blockieren Kapazitäten, verlängern Wartezeiten für echte Notfälle und binden medizinisches Personal“, erklärt Warken. Aus Sicht des Landkreises Waldeck-Frankenberg könnten die geplanten Strukturen dazu beitragen, Leitstellen zu entlasten und Einsatzmittel effizienter einzusetzen. „Patientinnen und Patienten würden schneller und gezielter in die passende Versorgung vermittelt“, teilt der Landkreis mit. Til Reuter, stellvertretender Rettungsdienstleiter des DRK Bad Wildungen und Mitarbeiter der Leitstelle Waldeck-Frankenberg, sieht darin einen entscheidenden Schritt. „Es ist sinnvoll, wenn bereits beim ersten Telefonat geklärt werden kann, ob der Rettungsdienst wirklich notwendig ist oder ob der ärztliche Bereitschaftsdienst ausreicht“, sagt Reuter. So ließen sich Fehlalarme vermeiden und Einsatzmittel gezielter einsetzen – insbesondere im ländlichen Raum. Rettungsdienst als medizinische Leistung Ein zentraler Punkt der Reform betrifft den Rettungsdienst. Die Notfallrettung soll künftig ausdrücklich als medizinische Leistung anerkannt werden. Damit wird erstmals gesetzlich festgeschrieben, dass nicht nur der Transport ins Krankenhaus, sondern auch die medizinische Versorgung am Einsatzort sowie die Betreuung während eines Transports Teil der Krankenbehandlung sind. Ziel ist es, eine klare Rechts- und Finanzgrundlage für die Arbeit des Rettungsdienstes zu schaffen. Gerd Windhausen vom DRK Bad Wildungen, Leiter des dortigen Rettungsdienstes, begrüßt diese Anerkennung. Sie mache deutlich, dass der Rettungsdienst weit mehr sei als ein reiner Transportdienst. Künftig werde rechtlich festgehalten, dass auch Einsätze ohne Krankenhaus-Transport vollwertige medizinische Leistungen darstellen. Damit werde abgesichert, dass sogenannte „Leerfahrten“ – also Einsätze, bei denen Patientinnen und Patienten nach medizinischer Abklärung vor Ort bleiben oder ambulant weiterbehandelt werden – von den Krankenkassen anerkannt und finanziert werden müssen. In der Praxis ändere sich dadurch zunächst wenig, so Windhausen. Der Rettungsdienst werde bereits pauschal finanziert. Am Ende eines Jahres werde ermittelt, was ein durchschnittlicher Rettungsdiensteinsatz koste – unabhängig davon, ob ein Patient ins Krankenhaus transportiert werde oder nicht. „Die medizinische Leistung wird in jedem Fall erbracht“, erklärt Windhausen. Dazu gehörten unter anderem Untersuchungen wie Blutdruck-, Puls-, Sauerstoff- oder Blutzuckermessungen, ein EKG zur Beurteilung der Herzfunktion sowie die medizinische Einschätzung und Versorgung vor Ort. Die geplante Neuregelung stärke vor allem die Anerkennung dieser Arbeit. Hinweise aus Fachverbänden Grundsätzlich stößt der Gesetzentwurf bei vielen Fachverbänden auf Zustimmung, zugleich wird aber Nachbesserungsbedarf gesehen. Die ADAC Luftrettung etwa begrüßt insbesondere die geplante digitale Ersteinschätzung und die engere Vernetzung der Leitstellen. Gerade bei zeitkritischen Einsätzen sei es entscheidend, dass Notrufe korrekt eingeordnet und Standortdaten vollständig übermittelt würden. Zugleich fordert der ADAC bundesweit einheitliche Standards, um Verzögerungen in der Rettungskette zu vermeiden. Auch Fachverbände aus der Kinder- und Jugendmedizin unterstützen die Reform grundsätzlich. Sie betonen jedoch, dass neue Strukturen wie Integrierte Notfallzentren keine Doppelstrukturen schaffen dürften. Bestehende Angebote für Kinder und Jugendliche – etwa in der ambulanten Versorgung oder bei psychischen Krisen – müssten gezielt eingebunden werden, um unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Aus der Palliativmedizin kommt zudem der Hinweis, dass bei schwererkrankten oder hochbetagten Menschen nicht jeder Notfall automatisch eine Klinikeinweisung erfordere. Eine frühzeitige palliativmedizinische Einschätzung, etwa über telemedizinische Beratung, könne helfen, Übertherapie zu vermeiden und Entscheidungen stärker am Patientenwillen auszurichten.
